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Commit e3aac16

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@@ -36,7 +36,7 @@ <h2>CC0 1.0 Universal</h2>
3636
</blockquote>
3737
<h3><em>Zweckerklärung</em></h3>
3838
<p>Weltweit weisen die Gesetze der meisten Rechtsordnungen der Schöpferin bzw. dem Schöpfer eines Werkes oder einer Datenbank (zusammengenommen das „Werk“) und den nachfolgenden Berechtigten (zusammengenommen die „Berechtigten“) automatisch ausschließliche Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (wie unten definiert) zu.</p>
39-
<p>Bestimmte Berechtigte möchten diese Rechte am Werk aufgeben, um zu einer Allmende von schöpferischen, kulturellen und wissenschaftlichen Werken („Allmende“) beizutragen, auf die die Öffentlichkeit verlässlich und ohne Furcht vor späteren Ansprüchen aus Rechtsverletzungen aufbauen kann, die sie so frei wie möglich und in jedweder möglichen Form und für beliebige Zwecke, einschließlich umfassend kommerzieller Zwecke, verändern, in andere Werke einbinden, wiederverwenden und weiterverbreiten kann. Diese Berechtigten mögen etwa deshalb zur Allmende beitragen, weil sie das Ideal einer freien Kultur und die weitere Erzeugung von kreativen, kulturellen und wissenschaftlichen Werken fördern wollen oder um Reputation oder eine weitere Verbreitung ihres Werkes auch durch die Nutzung und Bemühungen anderer zu erreichen.</p>
39+
<p>Bestimmte Berechtigte möchten diese Rechte am Werk aufgeben, um zu einer Allmende von schöpferischen, kulturellen und wissenschaftlichen Werken („Allmende“) beizutragen, auf die die Öffentlichkeit verlässlich und ohne Furcht vor späteren Ansprüchen aus Rechtsverletzungen aufbauen und die sie so frei wie möglich und in jedweder möglichen Form und für beliebige Zwecke, einschließlich umfassend kommerzieller Zwecke, verändern, in andere Werke einbinden, wiederverwenden und weiterverbreiten kann. Diese Berechtigten mögen etwa deshalb zur Allmende beitragen, weil sie das Ideal einer freien Kultur und die weitere Erzeugung von kreativen, kulturellen und wissenschaftlichen Werken fördern wollen oder, um Reputation oder eine weitere Verbreitung ihres Werkes auch durch die Nutzung und Bemühungen anderer zu erreichen.</p>
4040
<p>Wegen dieser und/oder anderer Zwecke und Beweggründe und ohne jegliche Erwartung einer zusätzlichen Gegenleistung oder Kompensation entschließt sich die Person, die CC0 mit einem Werk verknüpft (der bzw. die „Erklärende“), soweit sie als Inhaberin von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten an dem Werk Berechtigte ist, aus freien Stücken, CC0 auf das Werk anzuwenden und das Werk zu den darin enthaltenen Bedingungen und im Bewusstsein ihrer Urheberrechte und verwandten Schutzrechte am Werk sowie der Bedeutung und der beabsichtigten Rechtsfolgen von CC0 auf diese Rechte öffentlich zu verbreiten.</strong>
4141
Ein unter CC0 bereitgestelltes Werk kann urheberrechtlich und durch dem Urheberrecht verwandte Rechte geschützt sein („Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“). Zu den Urheberrechten und verwandten Schutzechten gehören insbesondere:
4242
</p>
@@ -46,7 +46,7 @@ <h3><em>Zweckerklärung</em></h3>
4646
<li>Bild- und Persönlichkeitsrechte mit Bezug auf das Bild oder Abbild einer Person in einem Werk;</li>
4747
<li>Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb mit Bezug auf ein Werk, vorbehaltlich der Beschränkungen von Ziffer 4(a), siehe unten;</li>
4848
<li>Rechte zum Schutz vor Entnahme, Verbreitung, Nutzung und Wiederverwendung von in einem Werk enthaltenen Daten;</li>
49-
<li>Datenbankrechte (wie die sich etwa aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken und der jeweiligen nationalen Umsetzung ergeben, einschließlich aller sich aus künftigen Änderungen oder Nachfolgeregelungen der Richtlinie ergebenden Rechte), und</li>
49+
<li>Datenbankrechte (wie sie sich etwa aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken und der jeweiligen nationalen Umsetzung ergeben, einschließlich aller sich aus künftigen Änderungen oder Nachfolgeregelungen der Richtlinie ergebenden Rechte), und</li>
5050
<li>andere ähnliche, gleichwertige oder entsprechende Rechte auf der Grundlage des anwendbaren Rechts oder völkerrechtlicher Vereinbarungen sowie ihrer jeweiligen nationalen Umsetzungen weltweit.</li>
5151
</ol>
5252
<p><strong>2. Verzicht.</strong> Im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang, jedoch nicht im Widerspruch zum anwendbaren Recht, verzichtet der bzw. die Erklärende hiermit offen, vollständig, dauerhaft, unwiderruflich und bedingungslos auf alle Urheberrechte und verwandten Schutzrechte des bzw. der Erklärenden am Werk und auf die zugehörigen Ansprüche und Klagegründe, unabhängig davon, ob diese zum derzeitigen Zeitpunkt bekannt sind oder nicht (einschließlich bestehender und zukünftiger Ansprüche und Klagegründe), und zwar (i) für alle Territorien weltweit, (ii) für die gesamte nach anwendbarem Recht bzw. völkerrechtlichen Vereinbarungen vorgesehene Schutzdauer (einschließlich künftiger Verlängerungen), (iii) in allen derzeitigen und künftigen Medien und für jedwede Anzahl an Exemplaren und Kopien sowie (iv) für jedweden Zweck einschließlich unbeschränkter kommerzieller, Werbe- und Verkaufsförderungszwecke („Verzicht“). Der bzw. die Erklärende erklärt den Verzicht zugunsten jedes Mitglieds der Öffentlichkeit insgesamt und zum Nachteil der Erbinnen bzw. Erben und Rechtsnachfolgerinnen bzw. Rechtsnachfolger des bzw. der Erklärenden mit der uneingeschränkten Absicht, dass dieser Verzicht weder der Möglichkeit zum Widerruf noch zur Anfechtung, Aufhebung oder Kündigung oder einer anderen rechtlichen oder wiederherstellenden Maßnahme unterliegt, die den ungestörten Genuss des Werks durch die Öffentlichkeit im Sinne der ausdrücklichen Zweckerklärung des bzw. der Erklärenden stören würde.
@@ -56,7 +56,7 @@ <h3><em>Zweckerklärung</em></h3>
5656
<ol type="a">
5757
<li>Durch dieses Dokument wird nicht auf Marken- oder Patentrechte des bzw. der Erklärenden verzichtet oder diese aufgegeben, niedergelegt, lizenziert oder anderweitig berührt.</li>
5858
<li>Der bzw. die Erklärende bietet sein bzw. ihr Werk so an, wie es ist, und gibt in Bezug auf das Werk keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungsversprechen welcher Art auch immer ab, seien diese ausdrücklich oder konkludent, gesetzlich oder anderweitig, was insbesondere auch gilt hinsichtlich Rechtsmängelgewährleistung, Verkehrsfähigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung von Rechten, Nichtvorliegen verborgener oder anderer Mängel, Richtigkeit und für das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Fehlern, unabhängig davon, ob diese erkennbar sind oder nicht, all dies jeweils im nach anwendbarem Recht größtmöglich zulässigen Umfang.</li>
59-
<li>Der bzw. die Erklärende weist eine Verantwortlichkeit für die Klärung von Rechten anderer Personen von sich, sofern solche Rechte auf das Werk oder seine Nutzung anwendbar sein sollten, was insbesondere auch gilt hinsichtlich Urheberrechten und verwandten Schutzrechten anderer Personen am Werk gilt. Des Weiteren weist der bzw. die Erklärende eine Verantwortlichkeit für die Einholung etwaig notwendiger Zustimmungen, Erlaubnisse oder anderer Rechte von sich, die für irgendeine Nutzung des Werks erforderlich sein könnten.</li>
59+
<li>Der bzw. die Erklärende weist eine Verantwortlichkeit für die Klärung von Rechten anderer Personen von sich, sofern solche Rechte auf das Werk oder seine Nutzung anwendbar sein sollten, was insbesondere auch gilt hinsichtlich Urheberrechten und verwandten Schutzrechten anderer Personen am Werk. Des Weiteren weist der bzw. die Erklärende eine Verantwortlichkeit für die Einholung etwaig notwendiger Zustimmungen, Erlaubnisse oder anderer Rechte von sich, die für irgendeine Nutzung des Werks erforderlich sein könnten.</li>
6060
<li>Der bzw. die Erklärende ist sich bewusst und erkennt an, dass Creative Commons nicht Partei dieser Vereinbarung ist und keinerlei Pflichten oder Obliegenheiten in Bezug auf CC0 oder die Nutzung des Werkes hat.</li>
6161
</ol>
6262
<blockquote><a name="languages"></a>Zusätzlich verfügbare Sprachen:

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